Leasing-Recht

Orientierung im Dschungel der Gesetzgebung

Einen speziellen, in sich geschlossenen Rechtsrahmen gibt es für Leasing trotz seiner zwischenzeitlich gut vierzigjährigen Geschichte in Deutschland noch immer nicht. Eine gesetzliche Definition von Leasing existiert ebenfalls nicht.

Die Regelungen, die für das Leasing-Geschäft maßgeblich sind, finden sich verstreut im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Verbraucherkreditgesetz, im Haustürwiderrufsgesetz, im Produkthaftungsgesetz, in der Insolvenzordnung, im Handelsgesetz, in der Abgabenordnung, im Gewerbesteuergesetz, im Einkommensteuer- und Körperschaftssteuergesetz sowie neuerdings sogar im Geldwäsche-Gesetz. Daneben gibt es Erlasse von Bund und Ländern wie den Teilamortisations-Erlass und den Vollamortisationserlass für das Mobilien-Leasing. Außerdem spielt europäisches Recht eine immer größere Recht, so beispielsweise die EU-Kaufrechtsrichtlinie, die zum 1. Januar 2002 in deutsches Recht umgesetzt wurde.

In erheblichem Maße folgt Leasing jedoch dem Mietrecht im BGB, wobei die Rechtsprechung gestaltend tätig war. Ähnliches gilt für das Steuerrecht. Wesentliche juristische Begriffe sind in diesem Zusammenhang die Voll- und die Teilamortisation.

Vollamortisation

Die Anschaffungskosten des Leasing-Objektes werden während der Vertrags-Laufzeit vollständig über die Leasing-Raten abgegolten.

Teilamortisation

Die Anschaffungskosten des Leasing-Objektes werden während der Vertrags-Laufzeit nur teilweise abgegolten. Es verbleibt ein Restwert, der durch die anschließende Verwertung ausgeglichen werden muss.

International - aber zunehmend auch in Deutschland - sind insbesondere im Zusammenhang mit neuen Bilanzierungsvorschriften wie IAS/IFRS oder US-GAAP die Begriffe „Finance Lease“ und „Operating Leasing“ gebräuchlich. Ersterer entspricht in etwa der Vollamortisation und der zweite der Teilamortisation. Kennzeichnend für „Operating Leasing“ ist allerdings zusätzlich, dass es sich in der Regel um sehr kurze Vertragslaufzeiten handelt und die Leasinggesellschaft das volle Verwertungsrisiko für die nach Vertragsende zurückgegebenen Leasingobjekte übernimmt.

Die diffizilen rechtlichen Rahmenbedingungen erfordern insbesondere bei der steuer-, bilanz- und zivilrechtlichen Ausgestaltung von Leasing-Verträgen viel Know how. Leasingpartners.eu hat sich zum Ziel gesetzt in der Fitness Branche mit qualifizierten Partnern Leasing möglich zu machen. Dies wird noch etwas Zeit benötigen. Als Ziel gilt jedoch: we make it happen