Mietkauf

Gestaltungsfreiheit und Steuervorteile optimal nutzen

Bereits mit dem Abschluss des Vertrages wird dem „Mietkäufer“ das Investitionsobjekt wirtschaftlich zugerechnet. Er kann so sämtliche Steuervergünstigungen und Abschreibungen nutzen und frei gestalten. Und mit Zahlung der letzten Rate geht auch das zivilrechtliche Eigentum automatisch auf den Mietkäufer über.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Eigentumsübergang am Ende der Laufzeit
  • Nutzung von Steuervergünstigungen und Fördermaßnahmen
  • Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigte können die Mehrwertsteuer finanzieren
  • Zinsbelastung wird über die gesamte Mietzeit umsatzsteuerfrei abgerechnet
  • Vorfinanzierungen von Anzahlungen möglich
  • Bankenunabhängige Finanzierung
  • Freie Wahl der AfA-Methode