Vergleich Leasing und Miete

Was macht die Besonderheiten von Leasing aus?

Der Begriff „Leasing“ stammt aus dem Englischen. Er bedeutet übersetzt Mieten, also die – im Juristen-Deutsch – „Gebrauchsüberlassung eines Wirtschaftgutes auf Zeit gegen Entgelt“. Tatsächlich gibt es neben einigen Gemeinsamkeiten zur Miete jedoch eine ganze Reihe wesentlicher Unterschiede, die Leasing häufig zur optimalen Lösung machen.

Gemeinsamkeiten von Leasing und Miete:

Anders als beim - kreditfinanzierten - Kauf ist der Nutzer eines Wirtschaftsgutes sowohl beim Leasing wie bei der Miete nicht zugleich dessen juristischer Eigentümer. Deshalb müssen Leasing-Nehmer und Mieter dieses Gut auch nicht in ihrer Bilanz aktivieren.

Nicht der Nutzer des Wirtschaftsgutes finanziert dessen Anschaffungskosten, sondern der Leasing-Geber/Vermieter. Damit entfallen für Leasing-Nehmer/Mieter der Liquiditätsabfluss und/oder die Fremdfinanzierung des Investitionsobjektes zu einem Zeitpunkt, der - beispielsweise bei Betriebsgebäuden - teilweise sogar weit vor der ersten Nutzungsmöglichkeit liegt. Vielmehr wird es nach dem „Pay-as-you-earn“-Prinzip möglich, die Kosten für ein Wirtschaftsgut aus den Erträgen zu finanzieren, die nach und nach damit erwirtschaftet werden.

Wichtige Unterschiede von Leasing und Miete:

Leasing

Der Leasing-Nehmer definiert - in Abstimmung mit seinem Leasing-Geber - nach seinen spezifischen Bedürfnissen das Anforderungsprofil für das Investitionsobjekt und legt das Beschaffungsdatum fest. Er wählt den Hersteller aus, führt gegebenenfalls selbst die Kauf-/Vertragsverhandlungen und wickelt die Übernahme oder - bei einem Betriebsgebäude - das Baumanagement in eigener Regie ab. Je nach individuellem Bedürfnis kann er diese Aufgaben aber auch teilweise oder ganz an die Leasing-Gesellschaft übertragen.

Die Nutzungsentgelte und die Nutzungsdauer sind von Anfang an für die gesamte Vertragslaufzeit fixiert. Damit besteht Planungssicherheit. Das identische Interesse von Leasing-Geber und Leasing-Nehmer an einer optimalen Weiterverwertung des Investitionsobjektes nach Ablauf des Leasing-Vertrages - entweder durch den bisherigen Nutzer oder Dritte - sorgt zugleich dafür, dass die Einsatz- und die Markttauglichkeit des Leasinggutes jederzeit gewahrt bleibt.

Miete

Im Regelfall entscheidet allein der Vermieter über den Anschaffungszeitpunkt, die Beschaffenheit und den Lieferanten des Investitionsgutes.

Je nach Vertragsgestaltung und Marktsituation sind insbesondere Mietpreisänderungen und die Dauer des Mietverhältnisses im Voraus kaum kalkulierbar. Weitere Unwägbarkeiten stecken - weil die Instandhaltung im Gegensatz zum Leasing in der Regel dem Vermieter obliegt - in der jederzeitigen Gebrauchsfähigkeit sowie - beispielsweise weil veränderte Marktverhältnisse eine Nutzungsänderung erfordern - in der Gebrauchstauglichkeit.